Somit werden Schulleiterinnen und Schulleiter nicht in eine höhere Lohnkategorie eingestuft. Der Kantonsrat folgte damit dem Antrag der Kommission. Die Regierung wollte Schulleitende neu der Lohnklasse 22 zuordnen. Bislang sind sie in der Lohnklasse 21 eingestuft – und bleiben es auch.
12'360 Franken sind genug
Aus Sicht der AL ist eine «starke Schulleitung kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit», wie Nicole Wyss (Zürich) sagte. Die Mehrheit des Rats war aber der Ansicht, dass die Entlöhnung der Schulleitungen bereits heute hoch sei. «Eine weitere Höherstufung ist weder zwingend noch verhältnismässig», sagte beispielsweise Kathrin Wydler (Mitte, Wallisellen).
Gemäss Personalamt des Kantons Zürich verdient eine Person mit Lohnklasse 21 Fr. 160'679 inkl. 13. Monatslohn. Das entspricht einem Monatslohn von Fr. 12'360.–. In der Lohnklasse 22 wären es Fr. 162'480.– gewesen bzw. knapp Fr. 12'500 im Monat.