Zürioberland24: Angenommen, die Bevölkerung stimmt der Kapitalerhöhung zu, was sind dann die nächsten Schritte von Seiten GZO?
Hansjörg Herren: Dann sind die Gläubiger im Fokus. Seit Monaten arbeiten wir an der Nachschärfung des Sanierungskonzepts. Diese Arbeiten werden intensiviert – mit dem Ziel eines tragfähigen Nachlassvertrages.
Angenommen, die Bevölkerung oder grössere Gemeinden im Verbund lehnen die Vorlage ab. Was bedeutet das für das GZO und was sind in dem Fall die ersten Schritte seitens GZO?
Andreas Mika: Dann müssten die Gemeinden nach Alternativen suchen. Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken ist ein zentraler Bestandteil des Sanierungskonzepts. Es braucht neben dem Betrieb alle Parteien – sowohl die Gemeinden wie die Gläubiger – um die Nachlassstundung erfolgreich zu beenden.
Der Regierungsrat hatte 2024 zu den 180 Mio. Franken Nein gesagt. Ist aus Sicht der GZO AG denkbar, dass er zu 50 Millionen Ja sagen könnte? Laufen diesbezüglich Gespräche mit der Regierung?
Hansjörg Herren: Wir sind monatlich auf Amtsebene im konstruktiven Austausch mit der Gesundheitsdirektion. Wie kürzlich öffentlich wurde, lehnt die Gesundheitsdirektorin weiterhin eine kantonale Unterstützung des GZO ab. Dies wird bei unseren nächsten Gesprächen sicherlich Thema sein.