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20.01.2026

Dem Flughafen Zürich droht Gegenwind

Derzeit liegt das geplante neue Betriebsreglement öffentlich auf. (Symbolbild)
Derzeit liegt das geplante neue Betriebsreglement öffentlich auf. (Symbolbild) Bild: Marc Jäggi
Das geplante neue Betriebsreglement der Flughafen Zürich AG bereitet dem Fluglärmforum Süd Sorgen. Im Mittelpunkt stehen die geplanten Südstarts und der Start bei Bise. Das Forum prüft rechtliche Schritte.

Rückblende: Die Flughafen Zürich AG (FZAG) reichte 2013 und 2017 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL verschiedene Änderungen des Betriebsreglements ein. Grund dafür sind die im Sicherheitsbericht 2012 festgelegten Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.

Nachtlärm ungenügend berücksichtigt

2018 genehmigte das BAZL das Betriebsreglement teilweise. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch hob diese Teilgenehmigung am 7. September 2021 grösstenteils auf. Es wies das Verfahren mit der Begründung an das BAZL zurück, dass das Thema Nachtlärm ungenügend berücksichtigt sei. In der Folge sistierte das BAZL das Verfahren. 

Reglemente zusammengegührt

Das BAZL führte die beiden Genehmigungsverfahren für das Reglement 2014 und 2017 unter dem neuen Titel «Betriebsreglementsänderung 2014/2017 (BR2014/2017» zusammen. Die Einsprachen aus den bereits erfolgten öffentlichen Auflagen behalten dabei ihre Gültigkeit.

Zu den Massnahmen zählen die Entflechtung des Ostkonzepts, Anpassungen der Abflugrouten Richtung Westen, das neue Bisenkonzept mit Starts in Richtung Süden geradeaus, die erweiterte Linkskurve bei Starts ab Piste 16 in Richtung Westen sowie flexiblere Pistenöffnungszeiten.

Massnahmen zur Reduktion des Fluglärms

Der Umweltverträglichkeits-Bericht zum Betriebsreglement 2014/2017 geht zudem von einer Reduktion der Fluglärmbelastung aus.

Die im Betriebsreglement aufgelisteten Massnahmen sollen auch die Lärmbelastung reduzieren – dies, obwohl die Verkehrsprognose 2035 von einer Zunahme des Lärms ausgeht. Besonders in der zweiten Nachtstunde von 23 bis 24 Uhr ist eine deutliche Lärmreduktion zu erwarten. 

Das revidierte SIL-Objektblatt – die Grundlage für ein Betriebsreglement – hat der Bundesrat bereits am 19. September 2025 verabschiedet. Darin ist neu der maximal zulässige Lärm für die zweite Nachtstunde festgelegt. Gestützt darauf reichte die FZAG beim BAZL im September 2025 ergänzende Unterlagen zur Änderung des Betriebsreglements ein.

«Worst Case-Szenario» Südstarts

Gemäss Fluglärmforum Süd, Plattform der Städte und Gemeinden im Süden des Flughafens, würde das neue Reglement mit den geplanten Südstarts geradeaus eine deutlich höhere Belastung für die Bevölkerung südlich des Flughafens bedeuten.

«Wir nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass der Flughafen Zürich im neu aufgelegten Betriebsreglement 2014/2017 Südstarts geradeaus bei Bise beantragt», schreibt das Forum in seiner Mitteilung.

Die Südstarts geradeaus würden für die ganze Flughafenregion ein grosses Risiko darstellen. Sie seien aufgrund der Flugroute und des Absturzrisikos nicht vertretbar. «Es gibt kein anderes neues Abflugverfahren, das mehr Menschen dermassen stark belastet. Der Süden des Flughafens ist die dichtest besiedelte Region rund um den Flughafen und in der Schweiz», so das Forum.

Uster stark betroffen? 

Auch wenn das Südstart geradeaus-Verfahren als Instrument zur Steigerung der Sicherheit dargestellt werde: Sicherer seien Starts und Landungen im Süden in keiner Weise angesichts der hohen und weiterwachsenden Bevölkerungsdichte. «Dies betrifft nicht nur den Ballungsraum unmittelbar im Süden des Pistensystems, sondern auch das Gebiet der Stadt Uster», so das Forum. Einzelne Quartiere von Uster seien von den Südanflügen tangiert. «Mit den Südstarts geradeaus und der Abflugvariante über Uster dürfte für die drittgrösste Stadt im Kanton Zürich eine ganz neue Situation entstehen.»

Genau zu prüfen gelte es insbesondere, welche Kriterien zur Anwendung kommen, wenn Bise herrscht und ab welcher Windstärke Südstarts geradeaus überhaupt wie lange geflogen werden können.

Forum prüft rechtliche Schritte

Das Fluglärmforum Süd prüft nun die umfangreichen Unterlagen und behält sich vor, den Rechtsweg zu beschreiten. Sollte dies der Fall sein, stellen die Städte und Gemeinden der interessierten Bevölkerung eine entsprechende Mustereinsprache zur Verfügung. 

Das Betriebsreglement 2014/2017 in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau bis am 17. Februar 2026 öffentlich auf. Zudem lädt es weitere an den Kanton Zürich grenzende Kantone und Bundesfachstellen zur Stellungnahme ein.

> mehr Infos
www.fluglaermforum.ch

Zürioberland24/bt
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