Für die Sanierung der Gemeindestrassen hat der Ressortvorstand Sicherheit zwei Sperrungen bewilligt. Die erste betrifft den Abschnitt von Lendikerstrasse 1 bis Lendikon 41 und dauert vom 2. Februar bis 18. Dezember 2026. Der zweite Abschnitt reicht vom Haus Lendikon 44 bis Lendikon 70 und wird vom 9. Februar bis 17. April 2026 gesperrt.
Verantwortung und Signalisation
Wie die Gemeinde informiert, liegt die Verantwortung für die einwandfreie Signalisation und Beleuchtung beim Gesuchsteller, Stefan Weber, Leiter Tiefbau und Werke. Die erforderlichen Signalisationstafeln und Beleuchtung können beim Strassenmeister Rolf Walter bezogen werden. Die Anstösser der betroffenen Strassenabschnitte sind vom Gesuchsteller direkt zu informieren.
Gebühren und Rechtsmittel
Für die Bewilligungen werden keine Gebühren erhoben. Gegen die Entscheide kann innerhalb von 30 Tagen eine schriftliche Neubeurteilung beim Gemeinderat Weisslingen verlangt werden. Das Schreiben muss einen Antrag, die Begründung und die genaue Angabe des angefochtenen Entscheids enthalten.