Der Regierungsrat schlägt deshalb dem Kantonsrat in einer Teilrevision des Gesetzes Änderungen vor, im Wesentlichen in den folgenden Bereichen:
Datenbearbeitung und Datenbekanntgabe
Der Straf- und Massnahmenvollzug ist in den letzten Jahren komplexer geworden. Viele Fragestellungen lassen sich heute nur noch interdisziplinär und mit interkantonaler, teilweise mit nationaler Zusammenarbeit angemessen bewältigen. Für diese Zusammenarbeit müssen Daten mit anderen Behörden und mit dem Vollzug beauftragten Privaten ausgetauscht werden können. Dafür sollen die Bestimmungen über die Datenbearbeitung und Datenbekanntgabe an die aktuellen Anforderungen des Datenschutzes angepasst und im Gesetz geregelt werden.
Überwachungsmassnahmen
Die Vollzugseinrichtungen sorgen für die Sicherheit im Innern und gegen aussen. Sie überwachen dafür ihre Einrichtungen mit audiovisuellen Massnahmen. Seit einiger Zeit stehen Personen in Haft teilweise digitale Geräte zur Verfügung, um verschiedene Aspekte ihres Alltags selbst digital zu verwalten. Die Vollzugseinrichtungen müssen den Einsatz dieser Geräte überwachen können.
Bisher gibt es dazu Regeln in einer Verordnung. Diese Regeln sollen jetzt genauer im Gesetz festgelegt werden.