Am 28. November 2010 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung die Ausschaffungsinitiative an. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind seit 2016 in Kraft. Dennoch zeigen die erst 2024 veröffentlichten Zahlen zum Vollzug von Landesverweisen deutliche Unterschiede zwischen den Kantonen.
Unterschiede bei den Vollzugsquoten
Gemäss den vorliegenden Daten wurden im Jahr 2024 nur in sechs Kantonen mehr als 90 Prozent der angeordneten Landesverweise tatsächlich vollzogen. Dazu zählen Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Glarus und Zug mit vollständigem Vollzug sowie Basel-Stadt und Solothurn mit Quoten von über 96 Prozent.
Demgegenüber liegen die Vollzugsquoten in mehreren Kantonen deutlich tiefer. In Kantonen wie Waadt, Genf, Jura oder Neuenburg wurden weniger als 50 Prozent der angeordneten Landesverweise umgesetzt. Auch bevölkerungsreiche Kantone wie Zürich, Bern oder Aargau erreichen Werte zwischen rund 60 und 77 Prozent.