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Kanton
23.12.2025

Verfahren gegen «Inside Paradeplatz» eingestellt

Der journalistische Quellenschutz steht in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen. (Symbolbild)
Der journalistische Quellenschutz steht in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen. (Symbolbild) Bild: ChatGPT
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Journalisten von «Inside Paradeplatz» eingestellt.

Gestützt auf die Strafanzeige eines Betroffenen eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Ende 2019 ein Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses. Dies, nachdem namentlich das Portal «Inside Paradeplatz» über Finanztransaktionen und bankinterne Unterlagen der Raiffeisenbank im Umfeld von Ex-CEO Pierin Vincenz berichtet hatte.

Die Staatsanwaltschaft sistierte das Verfahren, nachdem die Täterschaft nicht ermittelt werden konnte und keine weiterführenden, erfolgsversprechenden Ermittlungsansätze bestanden.

Mehrere Beschwerden

Gegen diese Sistierung erhob eine Verfahrenspartei Beschwerde beim Obergericht, welches die Beschwerde guthiess.

Auch die Ermittlungen im wiederaufgenommenen Verfahren blieben jedoch ergebnislos, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren unter anderem mit dem Hinweis auf den journalistischen Quellenschutz im Herbst 2023 ein zweites Mal sistierte.

Dagegen erhob eine Verfahrenspartei erneut Beschwerde beim Obergericht, welches dem Beschwerdeführer Recht gab und die Staatsanwaltschaft anwies, gegen den Journalisten ein Strafverfahren zu eröffnen. Dabei seien namentlich auch Zwangsmassnahmen zur Beweiserhebung in Betracht zu ziehen, so das Obergericht.

Razzia bei Verlag und Privatwohnung

Gestützt auf den obergerichtlichen Beschluss eröffnete die Staatsanwaltschaft schliesslich eine Strafuntersuchung gegen den beschuldigten Journalisten und führte im Sommer 2025 Beweiserhebungen in den Büros von «Inside Paradeplatz» durch. Zudem wurde eine Hausdurchsuchung beim Journalistem zuhause durchgeführt.

Der Journalist verlangte die Siegelung sämtlicher sichergestellten Unterlagen und Daten unter Berufung auf den journalistischen Quellenschutz.

Das durch die Staatsanwaltschaft im Entsiegelungsverfahren angerufene Zwangsmassnahmengericht Zürich wies mit Beschluss vom 2. Juli 2025 das Gesuch auf Entsiegelung ab. Es begründete den Entscheid damit, dass kein genügender Anfangsverdacht gegen den beschuldigten Journalisten vorliege und der journalistische Quellenschutz die Verwertung der erhobenen Beweise untersage.

Das Zwangsmassnahmengericht kam damit im Wesentlichen zum gleichen Schluss wie schon die Staatsanwaltschaft in ihrer Sistierungsverfügung vom Herbst 2023.

Verfahren eingestellt

Gestützt auf den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach erneuter Prüfung am 8. Dezember 2025 ein.

www.inside-paradeplatz.ch

Zürioberland24/bt
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