Ende November wurde in den meisten Aktionärsgemeinden über die GZO-Kapitalerhöhung abgestimmt. Durch die Ablehnung in Bubikon beträgt das gesprochene Kapital aktuell 46,88 Mio. Franken. Benötigt würden 50 Millionen Franken. Der fehlende Betrag von 3,12 Mio. Franken muss innerhalb der nächsten Monate kompensiert oder anderweitig beschafft werden.
«Nach erfolgter Urnenabstimmung über die Kapitalerhöhung der GZO AG Spital Wetzikon von Ende November trafen sich die Führungskräfte der Aktionärsgemeinden und der GZO AG in Wetzikon, um über die Konsequenzen des Abstimmungsresultats und das weitere Vorgehen zu beraten», teilt der Ausschuss der Aktionärsgemeinden mit Vertretern aus allen Gemeinden ausser Bubikon und Rüti mit.
Auch Nachtragskredite werden geprüft
Im Rahmen des Austausches in Wetzikon seien verschiedene Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung präsentiert und plausibilisiert worden. Die Palette der Handlungsoptionen reiche von einem Crowdfunding durch Dritte über eine Erweiterung des Aktionariats bis hin zu Nachtragskrediten der Gemeinden. Das würde bedeuten, dass man bei der Bevölkerung für eine Aufstockung der bereits beschlossenen Gelder anfragen würde. Im Vorfeld zur Abstimmung hatte man stets beteuert, dass dies nicht der Fall sein werde.
Der Evaluierungsprozess werde fortgesetzt, die Chancen und Gefahren der verschiedenen Handlungsoptionen würden sorgfältig erwogen. Bis Ende Januar 2026 werden man über konkrete Massnahmen und das weitere Vorgehen informieren können.