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31.12.2025

Feuerwerk an Silvester: Erlaubt oder verboten?

Feuerwerk im Zürcher Oberland: In manchen Gemeinden erlaubt, in anderen eingeschränkt oder verboten.
Feuerwerk im Zürcher Oberland: In manchen Gemeinden erlaubt, in anderen eingeschränkt oder verboten. Bild: ChatGPT
Rund um den Jahreswechsel wird in vielen Gemeinden über Feuerwerk diskutiert. Während einige Orte bereits Verbote eingeführt haben, ist das Abbrennen von Feuerwerk andernorts weiterhin erlaubt. Ein Überblick über die aktuelle Lage im Zürcher Oberland.

Für viele gehört das Feuerwerk zu Silvester und zum 1. August fest dazu. Gleichzeitig wächst jedoch die Kritik an Lärm, Feinstaub und der Belastung für Tiere und Umwelt. In der Schweiz existiert kein nationales oder kantonales Feuerwerksverbot – die Regelungen liegen bei den Gemeinden. Entsprechend unterschiedlich ist die Situation von Ort zu Ort. Eine Übersicht zur aktuellen Situation in der Region findest du hier.

Gemeinden mit Feuerwerksverbot

In mehreren Gemeinden ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk bereits untersagt. Diese Regelungen gelten in der Regel sowohl für Silvester als auch für den Nationalfeiertag:

Bubikon, Dürnten, Egg, Fällanden, Grüningen, Hombrechtikon, Schwerzenbach, Wangen-Brüttisellen, Wald

Verbot ab 2026

In Rüti ZH und in Bauma wurde ein Verbot an der Urne beschlossen. Dieses tritt jedoch erst ab 2026 in Kraft, weshalb an Silvester 2025 noch Feuerwerk gezündet werden darf.

Gemeinden mit laufenden politischen Verfahren

In mehreren Gemeinden wird derzeit über ein mögliches Verbot diskutiert oder es befinden sich entsprechende Vorstösse im politischen Prozess. Dazu gehören:

Egg, Gossau ZH, Greifensee, Hinwil, Maur, Mönchaltorf, Uster, Volketswil, Wetzikon

Wo Feuerwerk weiterhin erlaubt ist

In verschiedenen Gemeinden ist das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester und am 1. August weiterhin gestattet. Dazu zählen aktuell:

Bäretswil, Dübendorf, Fehraltorf, Fischenthal, Hittnau, Illnau-Effretikon, Lindau, Pfäffikon ZH, Russikon, Seegräben, Wila, Wildberg

Da sich Regelungen kurzfristig ändern können, empfiehlt es sich, vor dem Jahreswechsel die Informationen auf der Website der jeweiligen Wohngemeinde zu prüfen.

Ob mit sanftem Lichterspiel oder ohne Feuerwerk – wir wünschen einen guten Rutsch ins 2026. Möge der Jahreswechsel ruhig, respektvoll und sicher verlaufen. Das ZO24-Team bedankt sich für das Interesse und wünscht einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.

Gabriela Gasser
Demnächst