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19.12.2025

GZO: Anleihe-Schuldenruf wird wiederholt

Das Bundesgericht wies die Beschwerde eines Anleihegläubigers ab.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde eines Anleihegläubigers ab. Bild: Keystone
Die Beschwerde eines Anleihegläubigers gegen den Schuldenruf wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Die Sachwalter führen Anfang 2026 erneut einen Schuldenruf für Anleihegläubiger durch.

 Die GZO-Sachwalter hatten am 20. Februar 2025 in der Nachlassstundung der GZO AG den Schuldenruf publiziert und dabei Vorgaben gemacht, wie die Anleihegläubiger der 170-Millionen-Anleihe der GZO AG ihre Forderungen nachweisen müssen – durch Einlieferung der Obligationstitel in ein Depot, lautend auf die Sachwalter bei der Zürcher Kantonalbank.

Beschwerde gegen Vorgehen eingereicht 

Ein Anleihegläubiger hatte dagegen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde beim Bezirksgericht Hinwil erhoben. Die Aufsichtsbehörde hat die Sachwalter ohne vorherige Anhörung angewiesen, den Schuldenruf in Bezug auf die Anleihegläubiger zu widerrufen. Dieser Widerruf erfolgte gemäss Mitteilung der Sachwalter ohne vorherige Anhörung am 7. März 2025.

In zweiter Instanz abgewiesen

In der Folge wiesen die Aufsichtsbehörde und in zweiter Instanz das Obergericht Zürich die Beschwerde des Anleihegläubigers ab. Das Obergericht Zürich bestätigte das von den Sachwaltern gewählte Vorgehen beim Schuldenruf für Anleihegläubiger als geeignet und erforderlich für einen verlässlichen und effizienten Ablauf der Nachlassstundung.

Der Anleihegläubiger zog den Entscheid des Obergerichts mit Beschwerde an das Bundesgericht weiter.

Mit Urteil vom 20. November 2025, welches gemäss Sachwalter diese Woche eröffnet wurde, ist das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht eingetreten.

«Mit dem Entscheid des Bundesgerichts ist die Beschwerde des Anleihegläubigers gegen den Schuldenruf rechtskräftig abgewiesen», heisst es in der Mitteilung weiter.

Erneuter Schuldenruf

«Die Sachwalter werden den Schuldenruf für Anleihegläubiger Anfang 2026 erneut durchführen. Damit werden die prozeduralen Voraussetzungen für die ordentliche Abhaltung der Gläubigerversammlung betreffend Nachlassvertrag im Frühjahr 2026 geschaffen.»

Die erneute Durchführung des Schuldenrufs Anfang 2026 betrifft gemäss Mitteilung nur die Anleihegläubiger der 170-Mio.-Anleihe der GZO AG. Alle übrigen Gläubiger seien davon nicht betroffen. Für diese habe der Schuldenruf bereits durchgeführt werden können.

Zürioberland24/bt
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