Seit der Einführung der brieflichen Stimmabgabe auf Bundesebene im Jahr 1994 hat sich diese Form klar durchgesetzt. Wie die Stadt schreibt, geben auch in Illnau-Effretikon heute weit über 90 Prozent der Stimmberechtigten ihre Stimme brieflich ab. Die Nutzung der Urnen an den verschiedenen Standorten ist entsprechend seit Jahren rückläufig.
Persönliche Stimmabgabe bleibt gewährleistet
Ungeachtet dieser Entwicklung bleibt die persönliche Stimmabgabe gesetzlich vorgeschrieben. Am Wahl- oder Abstimmungssonntag muss mindestens eine Urne während mindestens einer Stunde geöffnet sein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Stimmabgabe bei der Gemeindeverwaltung. In Illnau-Effretikon steht dafür das Stadtbüro im Stadthaus während der gesamten Woche vor dem Urnengang zur Verfügung. Der Einwurf der brieflichen Stimmabgabe in den Briefkasten des Stadthauses ist am Sonntag bis 11 Uhr möglich.