Der Bundesrat nimmt eine folgenschwere Umbenennung vor: Er nennt die neuen Verträge mit der Europäischen Union ab sofort offiziell «Bilaterale III».
Damit stellt er sie als natürliche Fortsetzung des bilateralen Weges und der bisherigen beiden bilateralen Abkommen dar.
Begriff der Befürworter
Das ist ein Etikettenschwindel. Selbst der linke Tages-Anzeiger stellt fest, dass der Bundesrat damit den Begriff der Befürworter übernehme.
Tatsache ist, und jeder in diesem Land weiss es: Das neue Vertragspaket ist deshalb so problematisch, weil es eine starke, alles überwölbende institutionelle Komponente hat, die die Souveränität der Schweiz aushöhlt und diese Brüssel unterwirft.
Strafe bei Volksentscheid
Die Stichworte dazu sind bekannt: Übernahme von bestehendem und neuem EU-Recht, Europäischer Gerichtshof als Leitinstanz, «Ausgleichszahlungen», also Strafen, wenn das Schweizer Volk nicht so entscheidet, wie das Brüssel will. Damit wird das Wesen der Schweizer Demokratie fundamental verändert, geschwächt, entkernt.
Alter Wein in neuen Schläuchen
Alle diese institutionellen Elemente sind nach wie vor dieselben wie beim Institutionellen Abkommen oder Rahmenvertrag, den der Bundesrat selbst so nannte und selbst beerdigte, weil er einsah, dass er damit beim Volk nicht durchkommt.
Nun verkauft er den alten, abgestandenen Wein in neuen Schläuchen – und klebt eine neue Etikette drauf. Offensichtlich will der Bundesrat das Volk für dumm verkaufen.