Wie die Gemeinde Wila berichtet, finden die Erneuerungswahlen am Sonntag, 8. März 2026, statt. Gewählt werden folgende Behörden:
- 5 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidentin oder Präsident
- 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin oder Präsident
- 5 Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsidentin oder Präsident
- 5 Mitglieder der Sekundarschulpflege und deren Präsidentin oder Präsident
Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist für Sonntag, 14. Juni 2026, vorgesehen.
Durchführung der Wahl
Die Wahl wird gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnungen sowie nach dem Gesetz über die politischen Rechte und der entsprechenden Verordnung mit gedruckten Wahlzetteln durchgeführt. Sofern jedoch für eine Behörde mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, erfolgt die Wahl mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt.
Einreichung der Wahlvorschläge
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt. Wahlvorschläge müssen innert 40 Tagen, spätestens bis Sonntag, 30. November 2025, 12.00 Uhr, beim Gemeinderat Wila (wahlleitende Behörde), Kugelgasse 2, Wila, eingereicht werden. Zur Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang massgebend.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 12 Uhr, können gültige Vorschläge zurückgezogen oder neu eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 13. März 2026 amtlich publiziert.