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Wila
21.10.2025
21.10.2025 11:10 Uhr

Wila wählt am 8. März 2026

Die Gemeinde Wila bereitet die Erneuerungswahlen 2026–2030 vor.
Die Gemeinde Wila bereitet die Erneuerungswahlen 2026–2030 vor. Bild: Symbolbild
Der Gemeinderat Wila hat als wahlleitende Behörde den ersten Wahlgang der Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2030 auf Sonntag, 8. März 2026, festgelegt. Gewählt werden die Mitglieder und Präsidentinnen bzw. Präsidenten verschiedener Gemeindebehörden.

Wie die Gemeinde Wila berichtet, finden die Erneuerungswahlen am Sonntag, 8. März 2026, statt. Gewählt werden folgende Behörden:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidentin oder Präsident
  • 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin oder Präsident
  • 5 Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsidentin oder Präsident
  • 5 Mitglieder der Sekundarschulpflege und deren Präsidentin oder Präsident

Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist für Sonntag, 14. Juni 2026, vorgesehen.

Durchführung der Wahl

Die Wahl wird gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnungen sowie nach dem Gesetz über die politischen Rechte und der entsprechenden Verordnung mit gedruckten Wahlzetteln durchgeführt. Sofern jedoch für eine Behörde mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, erfolgt die Wahl mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt.

Einreichung der Wahlvorschläge

Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt. Wahlvorschläge müssen innert 40 Tagen, spätestens bis Sonntag, 30. November 2025, 12.00 Uhr, beim Gemeinderat Wila (wahlleitende Behörde), Kugelgasse 2, Wila, eingereicht werden. Zur Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang massgebend.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 12 Uhr, können gültige Vorschläge zurückgezogen oder neu eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 13. März 2026 amtlich publiziert.

Anforderungen an Kandidierende und Wahlvorschläge

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde.
Die vorgeschlagenen Personen sind mit Namen, Vornamen (bzw. Rufnamen), Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher» (falls zutreffend) sowie der Parteizugehörigkeit oder Gruppierung zu bezeichnen.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden können ihre Unterschrift nicht zurückziehen und dürfen pro Behörde nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Wahlvorschläge können zudem mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Publikation und zweite Frist

Nach Ablauf der Eingabefrist werden die Wahlvorschläge amtlich veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, vom 9. bis 16. Dezember 2025, 16 Uhr, können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden. Die Formulare für Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Wila erhältlich.

Rekursmöglichkeit

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte und deren Ausübung innert fünf Tagen ab Veröffentlichung schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag mit Begründung enthalten. 

Pfäffikon24/gg