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Pfäffikon ZH
17.10.2025

Pfäffikon ordnet Notariatswahl an

Im Notariatskreis Pfäffikon mit Fehraltorf, Hittnau, Pfäffikon und Russikon läuft das Wahlverfahren für die Notariatswahl 2026. (Symbolbild)
Im Notariatskreis Pfäffikon mit Fehraltorf, Hittnau, Pfäffikon und Russikon läuft das Wahlverfahren für die Notariatswahl 2026. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Am 8. März 2026 findet im Notariatskreis Pfäffikon die Erneuerungswahl der Notarin oder des Notars statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist für Juni angesetzt.

Wie die Gemeinde Hittnau mitteilt, hat die Gemeinde Pfäffikon als wahlleitende Behörde die Erneuerungswahl der Notarin bzw. des Notars für den Notariatskreis Pfäffikon auf den 8. März 2026 festgelegt. Zum Kreis gehören die Gemeinden Fehraltorf, Hittnau, Pfäffikon und Russikon.

Urnenwahl durch Stimmberechtigte

Die Wahl erfolgt an der Urne. Die Stimmberechtigten wählen die Notarin oder den Notar für die Amtsdauer von 2026 bis 2030. Sollte eine zweite Runde nötig werden, ist der Termin dafür auf den 14. Juni 2026 angesetzt.

Kandidieren können alle stimmberechtigten Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich, die über ein gültiges Wahlfähigkeitszeugnis als Notarin oder Notar verfügen.

Ablauf des Vorverfahrens

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen bis spätestens Mittwoch, 26. November 2025, um 12.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei Pfäffikon eingereicht werden. Die Formulare stehen online oder direkt bei der Kanzlei zur Verfügung. Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die Namen der vorgeschlagenen Personen publiziert.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten Personen aus dem Wahlkreis unterzeichnet sein. Die Angaben zur vorgeschlagenen Person müssen vollständig sein – inklusive Beruf, Adresse, Geburtsdatum sowie gegebenenfalls der Partei- oder Gruppenzugehörigkeit.

Stille Wahl möglich

Sollte nur eine Person vorgeschlagen werden, kann eine stille Wahl erfolgen. In diesem Fall entfällt der Urnengang. Gegen die Wahlanordnung kann innert fünf Tagen seit Veröffentlichung Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon eingelegt werden. Der Rekurs muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten.

Pfäffikon24/gg