Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Hittnau den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026–2030 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt.
Gemäss den Gemeindeordnungen der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und der reformierten Kirchengemeinde sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
- 5 Mitglieder des Gemeinderates inkl. dessen Präsident/in
- 5 Mitglieder der Schulpflege inkl. deren Präsident/in
- 7 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren Präsident/in
- 4 Mitglieder der Sozialbehörde
- 7 Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege inkl. deren Präsident/in
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.