Wie die Gemeinde Wildberg mitteilt, finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026–2030 an der Urne statt. Der erste Wahlgang ist auf Sonntag, 8. März 2026, festgelegt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist dieser für Sonntag, 14. Juni 2026, vorgesehen.
Gewählt werden: 4 Mitglieder des Gemeinderates sowie dessen Präsidentin oder Präsident, 5 Mitglieder der Primarschulpflege mit Präsidentin/Präsident, 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission mit Präsidentin/Präsident, 5 Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege mit Präsidentin/Präsident.
Wahlvorschläge bis 11. November
Die Gemeinde Wildberg weist darauf hin, dass Wahlvorschläge für das Vorverfahren bis spätestens Dienstag, 11. November 2025, 11:30 Uhr, beim Gemeinderat Wildberg, Luegetenstrasse 3, eingereicht werden müssen.
Jede stimmberechtigte Person mit Wohnsitz in Wildberg ist wählbar in Gemeinderat, Schulpflege und Rechnungsprüfungskommission. Für die Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wildberg sind alle wahlberechtigten Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich wählbar, die Schweizer Bürgerrechte oder eine gültige ausländerrechtliche Bewilligung (B, C oder Ci) besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind.
Angaben zu Kandidierenden
Die vorgeschlagenen Personen müssen mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, bisherigem Amtsstatus (falls zutreffend) sowie Parteizugehörigkeit angegeben werden. Optional kann auch der Rufname, unter dem die Person bekannt ist, aufgeführt werden.