Im September 2024 wurde im Zürichsee die schädliche Quaggamuschel gefunden. Diese invasive gebietsfremde Muschel breitet sich hauptsächlich über Schiffe und Boote aus, die in verschiedenen Gewässern verkehren. Der Greifen-, der Pfäffiker- und der Türlersee sind mit hoher Wahrscheinlichkeit noch frei von der Quaggamuschel. Zum Schutz dieser drei verfügte die Baudirektion deshalb Mitte September ein sofortiges Einwasserungsverbot.
Einwassern erlaubt, solange das Schiff nur im Heimgewässer verkehrt
Nun wird diese Sofortmassnahme durch eine neue Regelung ersetzt. Ab 6. Januar 2025 dürfen im Kanton Zürich immatrikulierte Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern, solange sie nur in diesem einen See verkehren. Dazu muss dieser See zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Innerhalb des Heimgewässers ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt erlaubt. Ein Wechsel in andere Gewässer ist hingegen untersagt. Für die Deklaration des Heimgewässers stellt der Kanton Zürich ein digitales Meldeformular zur Verfügung.
Diese Lockerung soll es Personen, die ihr Schiff auf einem Trockenplatz an einem der drei Seen oder zu Hause lagern, wieder ermöglichen, dieses zu nutzen. Wenn das Schiff zuvor in einem anderen als dem deklarierten Heimgewässer verkehrte (beispielsweise im Zürichsee), muss es vor dem erstmaligen Einwassern von einer autorisierten Schiffsreinigungsstelle gereinigt werden.
Schiffe mit ausserkantonalen oder ausländischen Kennzeichen dürfen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee bis auf Weiteres nicht einwassern.