Die Schweiz verfügt aktuell über keine kostenlose, landesweite und rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer, über die Gewaltopfer eine Erstberatung erhalten. Die Istanbul-Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet die Vertragsstaaten jedoch, eine solche Nummer einzurichten. Dasselbe fordern drei vom Parlament an den Bundesrat überwiesene Motionen.
24-Stunden-Beratungsangebot ab 1. November 2025
Vor diesem Hintergrund haben sich Bund und Kantone in der Roadmap Häusliche Gewalt dazu verpflichtet, eine zentrale Telefonnummer für die Opfer von Gewalttaten einzurichten. Ab dem 1. November 2025 wird schweizweit eine dreistellige Kurznummer eingeführt.
Gemäss den Leitplanken der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren sind die Kantone dafür zuständig, das 24-Stunden-Beratungsangebot auf ihrem Gebiet sicherzustellen. Der Zürcher Regierungsrat hat deshalb die erfahrene, seit vielen Jahren im Kanton tätige «Opferberatung Zürich» beauftragt, die zentrale Telefonnummer im Kanton Zürich aufzubauen und zu betreiben. Dazu wird die «Opferberatung Zürich» eine separate Abteilung aufbauen.