Der Kanton Zürich veröffentlicht jährlich die nach Schweregrad bereinigten Fallkosten für stationäre Spitalbehandlungen im Bereich des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Die Basis des Fallkostenvergleichs bilden Kostenanalysen der Zürcher Akutspitäler, welche nach einheitlicher Methode erhoben werden.
Steigerung im Vergleich zum Vorjahr
Die durchschnittlichen Fallkosten 2023 sind gegenüber dem Vorjahr um 3.7 Prozent gestiegen. In den vergangenen Jahren ist bei den akutstationären Fallkosten somit in der Tendenz ein Wachstum feststellbar. Betrachtet man die Entwicklung der Fallkosten im Einzelnen, so zeigt sich, dass bei einer Mehrheit der Akutspitäler (17 von 21) die Fallkosten 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Demgegenüber stehen vier von 21 Spitälern, die ihre Fallkosten reduzieren konnten.