Gegen die Verkehrsanordnungen für die Rad-WM 2024, die das kantonale Zuständigkeitsgebiet (Staats- und Gemeindestrassen, ohne Städte Zürich und Winterthur) betreffen, waren insgesamt fünf Rekurse eingegangen.
Wie die Sicherheitsdirektion mitteilt, wurde ein Rekurs zurückgezogen, vier Rekurse wurden von der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion abgewiesen. Inzwischen stehe fest, dass innerhalb der 30-tägigen Beschwerdefrist ein Rekursentscheid mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten wurde. Alle übrigen Verfahren seien erledigt.
Die vom Kanton gestützt auf das kantonale Verkehrskonzept erlassenen Verfügungen betreffen insgesamt 17 Gemeinden ausserhalb der Stadt Zürich.