Die UNO-Behindertenrechtskonvention ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bildet bereits seit 2004 eine wichtige Rechtsgrundlage.
Zweck der UNO-BRK und des BehiG ist es, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK und das BehiG umzusetzen.
Vielfalt der Inklusion
Im Rahmen der beiden Jubiläen soll der Umsetzung der Menschenrechte Schub verleiht werden. Zudem soll die Vielfalt sichtbar gemacht werden – von gendergerechter Sprache bis zur Barrierefreiheit.
Vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 finden dazu schweizweit Aktionstage statt. Diese stehen unter dem Patronat von «Zukunft Inklusion». Die Aktionen sollen Menschen miteinander in Kontakt bringen und gleichzeitig für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sensibilisieren.